Allgemeine Geschäftsbedingungen & Behandlungsvertrag


Allgemeine Erläuterung

Ich übe meinen Beruf eigenverantwortlich aus . Der Beruf des HP Psychotherapie (HpG) zählt zu den freien Berufen im Sinne des § 18 EStG. Meine Tätigkeit beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit dem / der PatientIn. Die AGBs gestalten die Vertragsbeziehungen zwischen mir und dem / der PatientIn. Ich schließe mit dem / der PatientIn einen Dienstvertrag (§§ 611- 630 BGB), der mich zur Leistung der besprochenen Dienste und den / die PatientIn zur Zahlung des vereinbarten Honorars verpflichtet. Die Bezahlung des Honorars ist nicht von einem Heilerfolg abhängig. Eine Gewähr für die Erstattung der Honorarrechnung durch Ihren Krankenversicherungsträger kann jedoch nicht übernommen werden, da die Erstattungsregeln bei jeder Versicherung unterschiedlich sind. Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse bitte im Vorfeld ab. ob Ihre Krankenversicherung die Kosten für Heilpraktiker Psychotherapie ganz oder teilweise erstattet.

 

§ 1 Zustandekommen des Behandlungsvertrages

a) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der / die PatientIn mein Angebot annimmt und sich an mich zum Zwecke der Beratung und Therapie wendet. Der Vertrag kann durch ausdrückliche Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Vertrag ist gem. § 145 BGB nicht an eine Form gebunden, d.h. er kann auch mündlich geschlossen werden.

b) Ich bin jedoch berechtigt, ein Vertragsangebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die ich aufgrund meiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die mich in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt mein Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen einschließlich Beratung erhalten.

 

§ 2 Anwendbarkeit der AGB

a) Diese AGBs sind Bestandteil des Behandlungsvertrages.

b) Es können von diesen AGBs abweichende individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Solche bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese Schriftformklausel bedarf zu ihrer Abänderung ebenfalls der Schriftform.

 

§ 3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

a) Ich erbringe meine Dienste gegenüber dem / der PatientIn in der Form, dass ich meine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung und Therapie beim Patienten anwende.

b) In der Regel werden von mir Methoden angewandt, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind, diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Folglich kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.

 

§ 4 Mitwirkung

Der / die PatientIn ist zu einer aktiven Mitwirkung im Behandlungsablauf verpflichtet. Ich bin berechtigt, eine Therapiesitzung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gewährleistet ist, insbesondere wenn der / die PatientIn erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend bzw. lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt werden. Mein Honoraranspruch bleibt für die abgebrochene Sitzung in voller Höhe bestehen.

 

§ 5 Vertragsbeendigung

a) Ich bin berechtigt, den Behandlungsvertrag unter den in § 1b genannten Gründen jederzeit zu kündigen. In diesem Fall bleibt mein Honoraranspruch für die bis zur Beendigung des Vertrages entstandenen Leistungen erhalten.

b) Der / Die PatientIn ist berechtigt, den Behandlungsvertrag jederzeit unter Beachtung von § 9 zu kündigen.

 

§ 6 Honorierung

a) Ich habe für meine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen HP und Patient/In vereinbart sind, gelten die in meiner Preisliste aufgeführten Sätze.

b) Die Honorare sind nach der Behandlung in bar zu bezahlen. Bei Barzahlung kann auf Wunsch eine Quittung ausgestellt werden, Rechnungen werden von mir einmal monatlich erstellt.

 

§ 7 Honorarerstattung

a) Soweit der / die PatientIn Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Versicherungsträger hat oder zu haben glaubt, wird § 6 hiervon nicht berührt udn ich führe keine Direktabrechnung durch.

b) Soweit ich im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung dem / der PatientIn über die Erstattungspraxis der Versicherungsträger Angaben mache, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar und im Umkehrschluss beschränkt sich der Umfang der
Heilpraktikerleistungen nicht auf erstattungsfähige Leistungen.

c) Ich erteile in Erstattungsfragen dem Versicherungsträger keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte erhält ausschließlich der / die Patient/In.

 

§ 8 Vertraulichkeit der Behandlung

a)       Ich behandele die Patientendaten vertraulich und erteile bezüglich der Beratungen, der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des / der Patient/In Auskünfte nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des / der Patient/In. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des / der Patient/In erfolgt und anzunehmen ist, dass der / die Patient/In zustimmen wird.

b)       Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn ich aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet bin – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig bin. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz a) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen mich oder meine
Berufsausübung stattfinden und ich mich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

 

c)       § 9 Nichterscheinen / Terminabsage

d)      Die Buchung einer Behandlung ist ein für beide Seiten verbindlicher Dienstvertrag (§145 BGB).

e)        a) Kann der / die PatientIn einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen,
muss er / sie mich rechtzeitig, d.h. spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Behandlungszeit darüber informieren.

f)         b) Informiert der / die PatientIn mich später als 24 Std. vor der vereinbarten Zeit, muss ich das vereinbarte Honorar in Rechnung stellen.

g)       c) Erscheint der / die PatientIn ohne vorherige Benachrichtigung im Sinne von § 9a) und b) nicht zum vereinbarten Termin so bleibt der Anspruch der HP auf 100% des vereinbarten Honorars (nach § 615 BGB) bestehen.

 

h)       § 10 Salvatorische Klausel

i)         Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages im übrigen nicht beeinträchtigt. Die ungültige oder nichtige
Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.